Kanufahren auf lippischen Gewässern
Mit dem Kanu können Sie in Lippe Abschnitte der Flüsse Werre, Bega und Emmer befahren. Viele lippische Flüsse und Bäche mit ihren Auen sind im Landschaftsplan als Naturschutzgebiete beziehungsweise Kernzonen der Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Flüsse und Bäche dienen als „Lebensadern der Landschaft“ dem Schutz von Pflanzen und Tieren. Diese Lebensräume sind besonders schützenswert.
Deshalb ist grundsätzlich das Kanufahren auf allen lippischen Gewässern verboten. Für Teilabschnitte der Gewässer Bega, Werre und Emmer haben Sie als Kanu Einzelwanderer die Möglichkeit, gegen eine Gebühr eine Befreiung zu beantragen. Diese Erlaubnis befreit
von dem Verbot des jeweiligen Landschaftsplans. Wenn Sie eine Tour gebucht haben, die von einem Kanutouristik-Anbieter organisiert ist, müssen Sie keine Erlaubnis beantragen. Auch für Mitglieder des Deutschen Kanuverbands gelten besondere Regeln.
Die Kanuvereine geben dazu Auskunft…
Infos gibt es hier auf unserer Homepage.
Den ganzen Flyer könnt ihr euch hier herunterladen oder duch Klicken auf das PDF-Bild.