EU-Wasserrahmenrichtlinien

Gegenstand der WRRL: Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aus dem Jahr 2000 hat alle Mitgliedsstaaten verpflichtet oberirdische Gewässer so zu bewirtschaften, dass eine nachteilige Veränderung ihres ökologischen und chemischen Zustands vermieden und ein guter ökologischer und chemischer Zustand erhalten oder erreicht wird. (Entsprechendes gilt auch für das Grundwasser) Zur Sicherstellung dieser Ziele sollen die Mitgliedstaaten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erarbeiten und verabschieden. Haupthandlungsschwerpunkte an den Gewässern: ? fehlende ökologische Durchgängigkeit der Gewässer für Fische und Kleinstlebewesen ? schlechte Gewässer- und Uferstrukturen (fehlende Uferrandstreifen etc.) ? Verbesserung der Wasserqualität des Grund- und Oberflächenwassers.

Ablauf: Die Kreise/Kreisfreien Städte haben als untere Wasserbehörde die Leitung der Koordination bei der Erarbeitung der Umsetzungsfahrpläne übernommen. In diesem Jahr werden die Pläne für die Umsetzungen der Maßnahmen zu den WRRL in den nachfolgenden Jahren festgelegt, diese müssen bis 2012 verbindlich festgelegt werden. Hierzu wird es dieses Jahr diverse Veranstaltungen und Workshops in den Kreisen geben. Die spätere Realisierung (bis max.2027) erfolgt i.d.R. durch die Kommunen als Lastenträger für die Unterhaltung der Gewässer, ersatzweise auch durch andere Träger wie etwa durch den Werrewasserverband oder andere.

Inwieweit ist der Kanusport betroffen: Jeder Kanuverein sollte die Planungen an den Gewässern in seinem Bereich zusammen und in Abstimmung mit den Nachbarvereinen und dem jeweiligen Bezirksbeauftragten / Umweltbeauftragten des Bezirks genauestens verfolgen und sich einbringen. Hierzu ist es wichtig, sich an den Verfahren, Workshops zu beteiligen und auch Kontakt zu den in den örtlichen Kommunen zuständigen Mitarbeitern für die Gewässer innerhalb der Verwaltungen sowie der örtlichen Politik aufzunehmen und zu halten.

Was ist für uns wichtig/ Aufgaben:

  • beobachten
  • dokumentieren
  • informieren
  • vorschlagen
  • mitarbeiten

Beispiel für Mitarbeit:

  • Teilnahme an Gewässerschauen
  • Hinterlegung der Adressdaten /email-Adressen bei der Koordinierungsstelle, um rechtzeitig alle Informationen zum Verfahren zu erhalten.
  • Alle Maßnahmen prüfen, ob sie uns in der Ausübung des Kanufahren betreffen werden , Änderungen schriftlich fixieren

Beispiele: Umbau / Abbau von Querbauwerken : hier Kanugerechte Baumaßnahmen ->Papier des DKV zu Wehrüberwindungsanlagen

?Anlagen für Kanusportler an Querbauwerken?

Hat die Maßnahme ggf. auch rechtliche Konsequenzen bezüglich der Befahrungsregelungen? Gibt es Lasten/Auflagen …

 

Fazit:

Die Auseinandersetzung mit den Themen zur Umsetzung der WRRL erfordert sicherlich einiges an Zeit, ist aber zwingend notwendig zu leisten.

Nur wenn wir unsere Gesichtspunkte und Vorschläge rechtzeitig in die Verfahren einbringen, können wir erreichen, dass wir die Rahmenbedingungen zur Ausübung unseres Sports dauerhaft sichern oder sogar verbessern können. Info und Abstimmung in jedem Einzelfall mit Bez.-Umwelt-BA (wegen der Fluss-Übersicht)

Hilfsmittlel /LINKS:

Rahmenkonzept OWL  200910_Rahmenkonzept_RP_DT

Anlagen für Kanusportler an Querbauwerken

WRRL bei Bezirksregierung Detmold

Download & Informationsmaterial OWL

WRRL Kreis Lippe