Regeln

Erlebniszone
Uneingeschränkte Nutzung des Gewässers für Kanutouristik, Kanu-Sportveranstaltungen, Kanu-Sport und Einzelwanderer.
Naturzone 1
Es gilt die allgemeine Rechtsordnung ohne weitere Differenzierung durch die Kreise und die Stadt Bielefeld.
Befahren ist nur bei geeigneten Wasserständen zulässig, i. d. R. sollten 30 cm Wasserstand über Sohle gegeben sein. Die Einhaltung dieser Regel liegt in der Verantwortung der Nutzer und ist bei den entsprechend zohnierten Gewässern leicht anwendbar.Hierbei ist es verboten, Inseln, Kiesbänke und das Ufer außerhalb von Umtragebereichen und festgelegten Einsetzstellen zu betreten. Für Kanutouristik und Kanu-Sport-Veranstaltungen gilt zusätzlich: - Befahren nur mit erkennbar gekennzeichneten Booten (Nutzeridentifizierung) mit max. 6 m Länge  und max. 1 m Breite - Befahren nur flussabwärts (Ausnahme hierzu für festzulegende Bereiche möglich) - Befahren nur bei Tageslicht
Naturzone 2
Es gilt die allgemeine Rechtsordnung ohne weitere Differenzierung durch die Kreise und die Stadt Bielefeld.

Befahren ist nur bei geeigneten Wasserständen zulässig, i. d. R. sollten 30 cm Wasserstand über Sohle gegeben sein.

Die Einhaltung dieser Regel liegt in der Verantwortung der Nutzer und ist bei den entsprechend zonierten Gewässern leicht anwendbar.Hierbei ist es verboten, Inseln, Kiesbänke und das Ufer außerhalb von Umtragebereichen und festgelegten Einsetzstellen zu betreten.

Für Kanu-Touristik und Kanu-Sport-Veranstaltungen gilt zusätzlich:

- Befahren nur mit erkennbar gekennzeichneten Booten (Nutzeridentifizierung) mit max. 6 m Länge
  und max. 1 m Breite
- Befahren nur flussabwärts (Ausnahme hierzu für festzulegende Bereiche möglich)
- Befahren nur bei Tageslicht

- Befahren nur bei geeigneten Wasserständen,
- Festlegung .je Gewässerabschnitt durch die Kreise und die Stadt Bielefeld
- Situationsbedingte Begrenzung der Bootsgrößen
- Gewässer bzw. naturschutzfachlich bedingte jahreszeitliche und/oder tageszeitliche
  Beschränkungen
- Für die Kanutouristik Saisonmengenkontingentierung und Beschränkung der Gruppengröße.
Naturzone 3
Es gilt die allgemeine Rechtsordnung ohne weitere Differenzierung durch die Kreise und die Stadt Bielefeld.
Befahren ist nur bei geeigneten Wasserständen zulässig, i. d. R. sollten 30 cm Wasserstand über Sohle gegeben sein.
Die Einhaltung dieser Regel liegt in der Verantwortung der Nutzer und ist bei den entsprechend zonierten Gewässern leicht anwendbar.Hierbei ist es verboten, Inseln, Kiesbänke und das Ufer außerhalb von Umtragebereichen und festgelegten Einsetzstellen zu betreten.
Keine Nutzung durch Kanu-Touristik und Kanu-Sport-Veranstaltungen.

Für Kanu-Sport gilt zusätzlich:
- Beschränkung auf Gruppen bis 6 Boote,
  größere Gruppen in Abstimmung mit den Kreisen und der Stadt Bielefeld
ACHTUNG: Sonderregelung im Kreis Lippe
Naturzone III = 10 Boote pro Gruppe erlaubt!
Ruhezone

Keine Nutzung für Kanutouristik, Kanu-Sportveranstaltungen, Kanu-Sport und Einzelwanderer.
Kanu-Gewässer im Regierungsbezirk Detmold
Die Liste stützt sich auf den "Gewässerführer für Nordrhein-Westfalen" 6.Auflage 1998, des Kanu-Verbandes NRW sowie auf den "online-flussfuehrer-nrw", Stand August 2008 auf den Internetseiten des Kanu-Verbandes NRW.
Flussgebiet
Fluss
Letzte Änderung: 25.09.2020
Kreise Gewässer Gewässerabschnitt von km bis km km Erlebniszone Naturzone 1 Naturzone 2 Naturzone 3 Ruhezone bearb.
HXWeserHerstelle-Höxter /Grenze zu NDS Bundeswasserstrasse und dadurch kein Regelungsbedarf durch ULB's bzw. RP458540X
LIP,HF, NDSWeserRinteln- Petershagen/ Grenze zu NDS Bundeswasserstrasse und dadurch kein Regelungsbedarf durch ULB’s bzw. RP166.5241.575X
HSK, HXDiemelHelminghausen bis Marsberg1078126X
HXDiemelMarsberg bis Westheim817110X
HXDiemelWehr Stadt Rietberg bis Kreisgrenze714130X
HSK, HXHoppeckeBrilon-Wald bis Mündung in die Diemel28028X
HSK, HXTwisteStaumauer Twistesee bis Volkmarsen(Ortsausgang) 1811.56.5X
HSK, HXTwisteNeuenkirchen bis Mündung in der Dalke11.5011.5X
HXBeverBorgholz bis Mündung in die Weser 15015X
HXNetheNiesen bis Bootshaus TV Brakel (Brakel-Sudheim) 4329.113.9X
HXNetheBootshaus TV Brakel-Mündung in die Weser 29.1029.1X
HXDriburger AaAlhauser Mühle bis Mündung in die Nethe 16016X
HXEmmerHimmighausen-Steinheim/Kreisgrenze Wöbbel 534112X
HX, LIPEmmerWöbbel -Einlauf Emmersee Schieder\r\nim Rahmen der Umfluterichtung an der Emmer in Schieder wurde von der unteren Wasserbehörde des Kreises Lippe beschieden, dass für die Befahrung der Emmer zukünftig der Pegel Schieder-Nessenberg mit einem Mindestwert von 73 cm gilt. Alle weiteren Befahrungsregeln bleiben gleich.\r\nDer Pegel Schieder-Stausee hat zukünftig keine Aussagekraft mehr, weil er umbaubedingt nicht mehr im Hauptstrom liegen wird.41329X
LIPEmmerEmmerstausee 3228.53.5X
LIPEmmerStaumauer bis Bad Pyrmont/ Landesgrenze Nds 28.5208.5X
LIPNiesegesamter Verlauf 000X
LIPExterStraße Rinteln-Barntrup in Fahrenplatz bis Nalhof 18.3162.3X
LIPExterNalhof bis Kreisgrenze bei Bögerhof 168.37.7X
LIPWerre"Straßenbrücke Remmighauser Straße (Detmold)Klingenbergstrasse 01.01.-31.12. Pegel 80 max 10 Boote/Gruppe" 65.757.78X
LIPWerreKlingenbergstrasse - Lage Schulzentrum Werreanger 57.747.310.4X
LIPWerreSchulzentrum Werreanger - Kläranlage Lage 47.343.34X
LIPWerreKläranlage Lage bis Wülfer Mühle(Bad Salzuflen) rn01.01.-31.12. Pegel 80 max 10 Boote/Gruppe43.335.87.5X
LIPWerreWülfer Mühle (Bad Salzuflen) bis Ahmsen( Kreisgrenze Lippe),\r\n35.825.99.9X
HFWerreAhmsen (Kreisgrenze Lippe) bis Bootshaus KV Bad Oeynhausen 25.94.821.1X
MiWerreBootshaus KV Bad Qeynhausen bis Mündung in die Weser 4.804.8X
LIPBegaQuelle bis Tosbecken oberhalb Schloß Brakern41.120.121X
LIPBegaTosbecken oberhalb Schloß Brake bis Schloß Brake *)20.119.60.5X
LIPBegaSchloß Brake bis Langenbrücker Mühle(Lemgo)*) 19.618.11.5X
LIPBegaLemgo Langenbrücker Mühle bis Lemgo, An der Bega (Westumgehung)
18.116.21.9X
LIPBega"Lemgo, An der Bega (Westumgehung) bis Strassenbrücke Lieme Sportplatz - Gruppengröße max. 10 Boote, - vom 01.10. – 31.05. Pegel 80 (Lindemannsheide neu) - von Juni bis September kein Pegel"16.213.13.1X
LIPBega"Lieme Sportplatz - Hochwassersperrwerk Ostwestfalenstrasse - Gruppengröße max. 10 Boote, - vom 01.10. – 31.05. Pegel 80 (Lindemannsheide neu) - von Juni bis September kein Pegel"13.14.78.4X
LIPBegaHochwassersperrwerk Ostwestfalenstrasse bis Mündung in die Werre 4.704.7X
BiJohannisbach/AaWehr Stiftsmühle Schildesche bis Kläranlage Brake 21.5813.5X
Bi, HfJohannisbach/AaKläranlage Brake-Mündung in die Werre\r\n808X
HFElse"Kreisgrenze/Kreuzung A 30 bis Bünde Eschenbrücke" 22814X
HFElseBünde Eschenbrücke bis Kirchlengern Brücke 239 alt 83.54.5X
HFElseBrücke 239 alt bis Mündung 3.503.5X
HF, NdsWarmenauStraßenbrücke Rotenhagen bis Mündung in die Efse 23023X
NiBastauab Nettelstedt-Aspet bis Mündung in die Weser 16016X
Nds, MIBückeburger AueKreisgrenze bei Päpinghausen (Petershagen) bis Mündung in die Weser 9.209.2X
Nds, MIGehleab Kreuzung Mittellandkanal (Nds) bis Mündung in die Weser 17017X
MiMittelland-KanalMittellandkanal (Streckenabschnitt in OWL) 23023X