Wanderfahrerabzeichen

(DKV) Ab sofort muss beim Erwerb des WFA für Schüler oder Jugendliche keine ärztliche Untersuchung nachgewiesen werden. Vielmehr reicht eine Erklärung der Personensorgeberechtigten aus.

Auf der Jugendvollversammlung 2005 in Gütersloh (NRW) wurde beschlossen, dass ab sofort keine ärztliche Untersuchung mehr
vorgelegt werden muss. Vielmehr werden jetzt die Personensorgeberechtigten – in der Regel also die Eltern – in die Verpflichtung
genommen. Sie müssen eine Erklärung unterzeichnen, dass keine gesundheitlichen Auffälligkeiten bekannt sind, die die Ausübung
des Kanusports beeinträchtigen könnten. Gleichzeitig wird allen Vereinen empfohlen, sich eine entsprechende Bescheinigung
auch für die Kinder und Jugendlichen geben zu lassen, die nicht am Wanderfahrerwettbewerb teilnehmen Quelle:
www.kanu.de

Im Wettbewerb um das Schüler- Wanderfahrerabzeichen erbrachte Leistungen werden nicht auf das Jugend- Wanderfahrerabzeichen
angerechnet.

Bei Nachweis einer Behinderung kann Erleichterung gewährt werden.

Beim Erwerb des Schüler- bzw. Jugend- Wanderfahrerabzeichens sind alle rechtlichen Bestimmungen, insbesondere aber die des Naturschutzes, zu beachten.

Schüler und Jugend Wanderfahrerabzeichen
Allgemein:
Alter 7 – 17 Jahre
Wertungszeitraum Stichtag 1. Oktober des jeweiligen Jahres bis
Vorraussetzungen

Fahrtenbuch, Schwimmabzeichen Bronze o.ä.,
Erklärung der Eltern, das das Kind am Sport teilnehmen darf

Schüler Abzeichen
Vorraussetzungen

07 bis 10 Jahre: 150 km

11 bis 12 Jahre: 250 km

davon 50 km je Kanusportjahr bei Gemeinschaftsfahrten oder Ferienlager von mind. 5 Tagen Dauer

Schüler Silber

Bronze Abzeichen

Mindestalter 9 Jahre

600 km Gesamtleistung

Umweltschulung

Schüler Gold

Silber Abzeichen

Mindestalter 11 Jahre

1100 km Gesamtleistung

Jugendabzeichen Leistungen des Schüler-Abzeichens werden nicht angerechnet.
Vorraussetzungen Jugendabzeichen

13 bis 14 Jahre: 350 km

15 bis 17 Jahre: 450 km

davon 100 km je Kanusportjahr auf Gemeinschaftsfahrten oder Ferienlager von mind. 5 Tagen Dauer

Jugend-Silber Das silberne Jugend-Wanderfahrerabzeichen wird verliehen bei erneuter Erfüllung nach Verleihung des bronzenen Abzeichens
im Mindestalter von 15 Jahren und Erreichen einer Gesamtsumme von 1.300 Kilometern. Es ist ein alters- und kanusportspezifischer
Ökologiekurs nachzuweisen.
Jugend-Gold Das goldene Jugend-Wanderfahrerabzeichen wird verliehen bei erneuter Erfüllung nach Verleihung des silbernen Abzeichens
im Mindestalter von 16 Jahren und Erreichen einer Gesamtsumme von 2.300 Kilometern. Es ist ein Sicherheitskurs nach DKV-Richtlinien
und ein Erste Hilfe-Kurs nachzuweisen. Ersatzweise für den Sicherheitskurs wird der Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens
der DLRG in Bronze anerkannt. In den dazwischen liegenden bzw. verbleibenden Jahren wird bei Erfüllung der Bedingungen für
das Jugend-Wanderfahrerabzeichen die jeweils zuvor erreichte Stufe wiederholt.