Die Diemel

Änderung bei Anmeldung für die Diemel

 

Hier der Text von der HKV Webseite:

Künftig wird die Nutzung der Diemel für Mitglieder des Deutschen Kanu-Verbandes durch das Regierungspräsidium Kassel wie folgt geregelt:

Vereinsorganisierte Nutzer sind Einzelpersonen oder Gruppen, die den Wassersport über die Vereine des Deutschen Kanu-Verbandes betreiben. Umfasst sind sowohl Wettkämpfe, als auch Trainingsfahrten und der Freizeitsport. Für die Zuordnung ist es unerheblich, ob die Vereine an dem jeweiligen Gewässer ansässig sind oder nicht.

Diese Nutzer haben spätestens 3 Werktage vor Fahrtantritt beim Regierungspräsidium in Kassel, Obere Naturschutzbehörde, Steinweg 6, 34117 Kassel ( SchutzgebieteArtenschutz@rpks.hessen.de) eine Bescheinigung schriftlich oder per E-Mail zu beantragen. Diese Bescheinigung ist während der Fahrt auf der Diemel mitzuführen und auf Verlangen den örtlichen Kontrolleuren vorzulegen.

Zur Ausstellung der Bescheinigung ist die Mitteilung des Namens des Fahrtteilnehmers, der Anzahl der Boote, das Fahrtdatum, des Kanuvereins und der zu befahrenden Strecke erforderlich. Die erteilte Bescheinigung wird gebührenfrei verschickt. Wurde die Bescheinigung per E-Mail beantragt, wird auch die Bescheinigung als E-Mail versandt. Eine Gebühr für die Bescheinigung der anteiligen Zuweisung entsteht nicht.?

Es bleibt aber dabei dass wir unsere Fahrten auf der Diemel weiterhin hier dokumentieren.