Merkblatt für Personensorgeberechtigte minderjähriger Vereinsmitglieder
Ihre Tochter / Ihr Sohn ist Mitglied in unserem Kanuverein und betreibt Kanusport aktiv.
Wir versichern Ihnen, dass unsere Übungsleiter bzw. Begleiter sorgfältig darauf achten,
dass alle sportlichen Aktivitäten altersgerecht durchgeführt werden, damit es nicht zu
gesundheitlichen Beeinträchtigungen Ihres Kindes kommt. Selbstverständlich steht
dabei die Beachtung sicherheitsrelevanter Aspekte an erster Stelle.
Wir benötigen dafür aber auch Ihre Unterstützung. Als Personensorgeberechtigte /
Personensorgeberechtigter wissen Sie selbst am besten, ob es unter Umständen
gesundheitliche Einschränkungen bei Ihrem Kind gibt, die bei der Ausübung des
Kanusports zu beachten sind und über die die verantwortlichen Übungsleiter bzw.
Begleiter unbedingt informiert sein müssen. Bitte benachrichtigen Sie uns daher sofort, wenn es diesbezügliche Hinweise
gibt. Sollten Sie selbst nicht sicher sein, empfehlen wir Ihnen, Ihren Hausarzt bzw. Kinderarzt zu fragen, ob es Bedenken
zur Ausübung des Kanusports gibt. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang unbedingt die regelmäßige Durchführung der Kindervorsorgeuntersuchungen
(sog. U 1 bis U 10 ), bei denen mögliche Probleme frühzeitig erkannt werden. Diese Untersuchungen werden in der Regel von
den Krankenkassen bezahlt. Sollten unseren Übungsleitern bzw. Begleitern Umstände auffallen, die wesentliche
gesundheitliche Probleme vermuten lassen, werden wir Sie selbstverständlich
informieren. Wir müssen aber darauf hinweisen, dassunsere Mitarbeiter medizinischeLaien sind.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch wir uns im Interesse unserer Übungsleiter und Begleiter absichern müssen. Aus
diesem Grunde benötigen wir die Abgabe der beiliegenden von Ihnen unterzeichneten Erklärung. Bis uns diese Erklärung nicht
vorliegt, kann Ihr Kind noch nicht regelmäßig an Vereinsaktivitäten teilnehmen.