Erlebniszone
Uneingeschränkte Nutzung des Gewässers für Kanutouristik, Kanu-Sportveranstaltungen, Kanu-Sport und Einzelwanderer.
Uneingeschränkte Nutzung des Gewässers für Kanutouristik, Kanu-Sportveranstaltungen, Kanu-Sport und Einzelwanderer.
Naturzone 1
Es gilt die allgemeine Rechtsordnung ohne weitere Differenzierung durch die Kreise und die Stadt Bielefeld.
Befahren ist nur bei geeigneten Wasserständen zulässig, i. d. R. sollten 30 cm Wasserstand über Sohle gegeben sein. Die Einhaltung dieser Regel liegt in der Verantwortung der Nutzer und ist bei den entsprechend zohnierten Gewässern leicht anwendbar.Hierbei ist es verboten, Inseln, Kiesbänke und das Ufer außerhalb von Umtragebereichen und festgelegten Einsetzstellen zu betreten. Für Kanutouristik und Kanu-Sport-Veranstaltungen gilt zusätzlich: - Befahren nur mit erkennbar gekennzeichneten Booten (Nutzeridentifizierung) mit max. 6 m Länge und max. 1 m Breite - Befahren nur flussabwärts (Ausnahme hierzu für festzulegende Bereiche möglich) - Befahren nur bei Tageslicht
Es gilt die allgemeine Rechtsordnung ohne weitere Differenzierung durch die Kreise und die Stadt Bielefeld.
Befahren ist nur bei geeigneten Wasserständen zulässig, i. d. R. sollten 30 cm Wasserstand über Sohle gegeben sein. Die Einhaltung dieser Regel liegt in der Verantwortung der Nutzer und ist bei den entsprechend zohnierten Gewässern leicht anwendbar.Hierbei ist es verboten, Inseln, Kiesbänke und das Ufer außerhalb von Umtragebereichen und festgelegten Einsetzstellen zu betreten. Für Kanutouristik und Kanu-Sport-Veranstaltungen gilt zusätzlich: - Befahren nur mit erkennbar gekennzeichneten Booten (Nutzeridentifizierung) mit max. 6 m Länge und max. 1 m Breite - Befahren nur flussabwärts (Ausnahme hierzu für festzulegende Bereiche möglich) - Befahren nur bei Tageslicht
Naturzone 2
Es gilt die allgemeine Rechtsordnung ohne weitere Differenzierung durch die Kreise und die Stadt Bielefeld.
Befahren ist nur bei geeigneten Wasserständen zulässig, i. d. R. sollten 30 cm Wasserstand über Sohle gegeben sein.
Die Einhaltung dieser Regel liegt in der Verantwortung der Nutzer und ist bei den entsprechend zonierten Gewässern leicht anwendbar.Hierbei ist es verboten, Inseln, Kiesbänke und das Ufer außerhalb von Umtragebereichen und festgelegten Einsetzstellen zu betreten.
Für Kanu-Touristik und Kanu-Sport-Veranstaltungen gilt zusätzlich:
- Befahren nur mit erkennbar gekennzeichneten Booten (Nutzeridentifizierung) mit max. 6 m Länge
und max. 1 m Breite
- Befahren nur flussabwärts (Ausnahme hierzu für festzulegende Bereiche möglich)
- Befahren nur bei Tageslicht
- Befahren nur bei geeigneten Wasserständen,
- Festlegung .je Gewässerabschnitt durch die Kreise und die Stadt Bielefeld
- Situationsbedingte Begrenzung der Bootsgrößen
- Gewässer bzw. naturschutzfachlich bedingte jahreszeitliche und/oder tageszeitliche
Beschränkungen
- Für die Kanutouristik Saisonmengenkontingentierung und Beschränkung der Gruppengröße.
Es gilt die allgemeine Rechtsordnung ohne weitere Differenzierung durch die Kreise und die Stadt Bielefeld.
Befahren ist nur bei geeigneten Wasserständen zulässig, i. d. R. sollten 30 cm Wasserstand über Sohle gegeben sein.
Die Einhaltung dieser Regel liegt in der Verantwortung der Nutzer und ist bei den entsprechend zonierten Gewässern leicht anwendbar.Hierbei ist es verboten, Inseln, Kiesbänke und das Ufer außerhalb von Umtragebereichen und festgelegten Einsetzstellen zu betreten.
Für Kanu-Touristik und Kanu-Sport-Veranstaltungen gilt zusätzlich:
- Befahren nur mit erkennbar gekennzeichneten Booten (Nutzeridentifizierung) mit max. 6 m Länge
und max. 1 m Breite
- Befahren nur flussabwärts (Ausnahme hierzu für festzulegende Bereiche möglich)
- Befahren nur bei Tageslicht
- Befahren nur bei geeigneten Wasserständen,
- Festlegung .je Gewässerabschnitt durch die Kreise und die Stadt Bielefeld
- Situationsbedingte Begrenzung der Bootsgrößen
- Gewässer bzw. naturschutzfachlich bedingte jahreszeitliche und/oder tageszeitliche
Beschränkungen
- Für die Kanutouristik Saisonmengenkontingentierung und Beschränkung der Gruppengröße.
Naturzone 3
Es gilt die allgemeine Rechtsordnung ohne weitere Differenzierung durch die Kreise und die Stadt Bielefeld.
Befahren ist nur bei geeigneten Wasserständen zulässig, i. d. R. sollten 30 cm Wasserstand über Sohle gegeben sein.
Die Einhaltung dieser Regel liegt in der Verantwortung der Nutzer und ist bei den entsprechend zonierten Gewässern leicht anwendbar.Hierbei ist es verboten, Inseln, Kiesbänke und das Ufer außerhalb von Umtragebereichen und festgelegten Einsetzstellen zu betreten.
Keine Nutzung durch Kanu-Touristik und Kanu-Sport-Veranstaltungen.
Für Kanu-Sport gilt zusätzlich:
- Beschränkung auf Gruppen bis 6 Boote,
größere Gruppen in Abstimmung mit den Kreisen und der Stadt Bielefeld
ACHTUNG: Sonderregelung im Kreis Lippe
Naturzone III = 10 Boote pro Gruppe erlaubt!
Es gilt die allgemeine Rechtsordnung ohne weitere Differenzierung durch die Kreise und die Stadt Bielefeld.
Befahren ist nur bei geeigneten Wasserständen zulässig, i. d. R. sollten 30 cm Wasserstand über Sohle gegeben sein.
Die Einhaltung dieser Regel liegt in der Verantwortung der Nutzer und ist bei den entsprechend zonierten Gewässern leicht anwendbar.Hierbei ist es verboten, Inseln, Kiesbänke und das Ufer außerhalb von Umtragebereichen und festgelegten Einsetzstellen zu betreten.
Keine Nutzung durch Kanu-Touristik und Kanu-Sport-Veranstaltungen.
Für Kanu-Sport gilt zusätzlich:
- Beschränkung auf Gruppen bis 6 Boote,
größere Gruppen in Abstimmung mit den Kreisen und der Stadt Bielefeld
ACHTUNG: Sonderregelung im Kreis Lippe
Naturzone III = 10 Boote pro Gruppe erlaubt!
Ruhezone
Keine Nutzung für Kanutouristik, Kanu-Sportveranstaltungen, Kanu-Sport und Einzelwanderer.
Keine Nutzung für Kanutouristik, Kanu-Sportveranstaltungen, Kanu-Sport und Einzelwanderer.