(DKV) Ab sofort muss beim Erwerb des WFA für Schüler oder Jugendliche keine ärztliche Untersuchung nachgewiesen werden. Vielmehr reicht eine Erklärung der Personensorgeberechtigten aus.
Auf der Jugendvollversammlung 2005 in Gütersloh (NRW) wurde beschlossen, dass ab sofort keine ärztliche Untersuchung mehr
vorgelegt werden muss. Vielmehr werden jetzt die Personensorgeberechtigten – in der Regel also die Eltern – in die Verpflichtung
genommen. Sie müssen eine Erklärung unterzeichnen, dass keine gesundheitlichen Auffälligkeiten bekannt sind, die die Ausübung
des Kanusports beeinträchtigen könnten. Gleichzeitig wird allen Vereinen empfohlen, sich eine entsprechende Bescheinigung
auch für die Kinder und Jugendlichen geben zu lassen, die nicht am Wanderfahrerwettbewerb teilnehmen Quelle:
www.kanu.de
Im Wettbewerb um das Schüler- Wanderfahrerabzeichen erbrachte Leistungen werden nicht auf das Jugend- Wanderfahrerabzeichen
angerechnet.
Bei Nachweis einer Behinderung kann Erleichterung gewährt werden.
Beim Erwerb des Schüler- bzw. Jugend- Wanderfahrerabzeichens sind alle rechtlichen Bestimmungen, insbesondere aber die des Naturschutzes, zu beachten.
Schüler und Jugend Wanderfahrerabzeichen | |
Allgemein: | |
Alter | 7 – 17 Jahre |
Wertungszeitraum | Stichtag 1. Oktober des jeweiligen Jahres bis |
Vorraussetzungen |
Fahrtenbuch, Schwimmabzeichen Bronze o.ä., |
Schüler Abzeichen | |
Vorraussetzungen |
07 bis 10 Jahre: 150 km 11 bis 12 Jahre: 250 km davon 50 km je Kanusportjahr bei Gemeinschaftsfahrten oder Ferienlager von mind. 5 Tagen Dauer |
Schüler Silber |
Bronze Abzeichen Mindestalter 9 Jahre 600 km Gesamtleistung Umweltschulung |
Schüler Gold |
Silber Abzeichen Mindestalter 11 Jahre 1100 km Gesamtleistung |
Jugendabzeichen | Leistungen des Schüler-Abzeichens werden nicht angerechnet. |
Vorraussetzungen Jugendabzeichen |
13 bis 14 Jahre: 350 km 15 bis 17 Jahre: 450 km davon 100 km je Kanusportjahr auf Gemeinschaftsfahrten oder Ferienlager von mind. 5 Tagen Dauer |
Jugend-Silber | Das silberne Jugend-Wanderfahrerabzeichen wird verliehen bei erneuter Erfüllung nach Verleihung des bronzenen Abzeichens im Mindestalter von 15 Jahren und Erreichen einer Gesamtsumme von 1.300 Kilometern. Es ist ein alters- und kanusportspezifischer Ökologiekurs nachzuweisen. |
Jugend-Gold | Das goldene Jugend-Wanderfahrerabzeichen wird verliehen bei erneuter Erfüllung nach Verleihung des silbernen Abzeichens im Mindestalter von 16 Jahren und Erreichen einer Gesamtsumme von 2.300 Kilometern. Es ist ein Sicherheitskurs nach DKV-Richtlinien und ein Erste Hilfe-Kurs nachzuweisen. Ersatzweise für den Sicherheitskurs wird der Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens der DLRG in Bronze anerkannt. In den dazwischen liegenden bzw. verbleibenden Jahren wird bei Erfüllung der Bedingungen für das Jugend-Wanderfahrerabzeichen die jeweils zuvor erreichte Stufe wiederholt. |