BannerKanuNRWBezirk10_1920

Wiederaufnahme des Sportbetriebs in Vereinen / Sanitärnutzung & Trainingsgruppen

logo
Jens Lüthge und
Randolf Wojdowski
Geschäftsführer

Tel.: +49 203 / 7381-653
Fax: +49 203 / 7381-650

email: randolf.wojdowski@kanu-nrw.de
Friedrich-Alfred-Str. 25
47055 Duisburg
Danke für das Lesen. Bis bald!
Das Kanu NRW Bez 10 Vorstandsteam
Hallo reader

insbesondere zu den Themen „Sanitäranlagen & Trainingsgruppengröße“ haben uns bereits zahlreiche Rückfragen erreicht. Deshalb an dieser Stelle noch ein paar Ausführungen zu diesen Punkten:

„Sanitäranlagen“:
In NRW ist die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt, Toilettenräume/Sanitäranlagen gehören ausdrücklich zum Hygienekonzept. à „In den Sanitäranlagen gibt es eine ausreichende Menge an Handdesinfektionsmitteln, Flüssigseife und Papierhandtüchern. Der Abfall sollte in geschlossenen Behältern kontaktfrei entsorgt werden.“

Viele kommunale Sportanlagen gehen momentan leider derzeit dazu über die Anlagen komplett zu schließen, hier müsste man sich ggf. nochmals mit den entsprechenden Behörden in Verbindung setzen, um Lösungen im Sanitärbereich zu erarbeiten.

„Trainingsgruppen“:
Hier ergibt es derzeit ein etwas uneinheitliches Bild. Laut CoronaSchVO gibt es hier keine klare Vorgaben bezüglich der Gruppengröße. Seitens des Sports gibt es folgende Empfehlungen: Beim DKV heißt es max. 5 Personen (vier Sportler + 1 Trainer) in einer Trainingsgruppe. Der LSB empfiehlt den Richtwert: wenigstens 10m² pro Person. Wichtig sind hier auf jeden Fall die einzuhaltenden Kontaktabstände mind. 1,5 – 2,0 m!
Hinweise für Trainer/innen: Hinweis als PDF-Datei

Wir weisen an dieser Stelle auch nochmals auf CoronaSchVO § 12 hin: Zusammenkünfte und Ansammlungen, Verhalten im öffentlichen Raum (1) Zusammenkünfte und Ansammlungen in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind weiterhin untersagt.

Wichtig: Jeder Verein sollte seine Regeln und dessen Umsetzung eigenverantwortlich im Rahmen des Erlasses festlegen, kontrollieren und dokumentieren. Dabei ist es sinnvoll, den Sportbetrieb verantwortungsvoll und vorsichtig “hochzufahren“. Nehmt Euch die Zeit zur Vorbereitung. Insbesondere bei Vereinen mit großem Sportbetrieb oder örtlichen Beschränkungen (z.B. kleines Vereinsgelände etc.) sollte dies erst stufenweise passieren. Dabei ist insbesondere die Kommunikation mit den Mitgliedern nicht zu vernachlässigen.

Als Ansprechpartner bieten zudem Stadt-und Kreissportbünde den Vereinen weitere hilfreiche Informationen. Fragt gerne dort Eure Ansprechpartner.

Weitere Fragen könnt ihr natürlich jederzeit auch gerne an uns richten unter: info@kanu-nrw.de

Mit besten Grüßen Kanu-Verband NRW e. V.
MailPoet