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Corona - aktuelle Situation im Kanusport

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
die Anfragen von Einzelpersonen und Vereinen zeigt uns, dass viele Kanusportler verunsichert sind, was aktuell im Rahmen des Corona-Erlasses der Landesregierung erlaubt ist und was nicht. Zur Verunsicherung tragen die Ankündigungen von Lockerungen für den Vereinssport durch Politiker bei, aber auch das Verhalten der kommunalen Ordnungsbehörden führt zu Verunsicherungen. Gegen die Haltung der Stadt Essen in Bezug auf den Wassersport hat jetzt sogar bereits jemand Klage eingereicht.
Deshalb möchten wir noch einmal deutlich feststellen, aktuell gilt, dass jeglicher Vereinssport und alle Zusammenkünfte im Verein sowie Sportveranstaltungen untersagt sind. Einzige Ausnahme in Bezug auf Training stellt die Sonderregelung für höhere Bundeskader dar.Weitere Einschränkungen vor Ort können die Kommunen beschließen. Uns sind zusätzliche Beschränkungen nur aus Essen bekannt.

Aber das NRW-Gesundheitsministerium und auch die Landespolizei NRW haben mitgeteilt, dass privater, individueller Wassersport unter Einhaltung der Kontaktabstände und unter Beachtung der Hygiene-Vorschriften zulässig bleibt. Es wurde ausdrücklich bestätigt, dass Wassersportler ihr Boot aus dem Clubhaus holen dürfen und am Vereinssteg ins Wasser einsetzen dürfen, um dann ihre private Einzelfahrt durchzuführen. Es ei denn, die Kommune hat etwas anderes festgelegt.

Über Lockerungen des Vereinssports beraten gegenwärtig die Sportminister der Länder unter Beteiligung des DOSB. Der DOSB hat sich vorab mit den Fachverbänden und den Landessportbünden abgestimmt. In diesem Zusammenhang hat der DKV zusammen mit dem Deutschen Ruderverband Übergangsregelungen formuliert, die nach Zustimmung der Sportminister und anschließender Bestätigung am 30. April durch die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten von den Bundesländern übernommen werden könnten. Ob das dann tatsächlich geschehen wird bleibt abzuwarten. Die NRW-Landesregierung wird voraussichtlich Anfang Mai entscheiden, ob und welche Lockerungen es für den Vereinssport geben wird. Die vom DKV unter www.kanu.de veröffentlichten Übergangsregelungen gelten daher bisher noch nicht.

Erst nach einem neuen NRW-Erlass können wir im Kanu-Verband NRW mit unseren Bezirken, Fachsparten und Vereinen sehen, ob und wann Training, Vereins- und Bezirksfahrten, Regatten oder andere Veranstaltungen wieder möglich sein werden. Zunächst gilt weiterhin die oben beschriebene Situation. Hoffentlich entwickeln sich die Infektionszahlen weiterhin rückläufig, damit Lockerungen auch vertretbar sind. Selbstverständlich geben wir über unsere Homepage www.kanu-nrw.de ständig den aktuellen Stand wider.

Mit besten Grüßen Kanu-Verband NRW e. V.
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Jens Lüthge und
Randolf Wojdowski
Geschäftsführer

Tel.: +49 203 / 7381-653
Fax: +49 203 / 7381-650

email: randolf.wojdowski@kanu-nrw.de
Friedrich-Alfred-Str. 25
47055 Duisburg
Danke für das Lesen. Bis bald!
Das Kanu NRW Bez 10 Vorstandsteam
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